EMV-LABOR
Die ElektroMagnetische Verträglichkeit (EMV) eines technischen Gerätes bezeichnet seine Fähigkeit, andere Geräte in dessen Umgebung nicht durch elektrische oder elektromagnetische Effekte zu stören oder von anderen Geräten in dessen Umgebung gestört zu werden. Der korrekte Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit liegt in der Verantwortung des Herstellers für sein Produkt. Die Konformitätserklärung mit der EMV-Richtlinie berechtigt zur Kennzeichnung eines Gerätes mit dem CE-Zeichen. Eine Grundlage für die Konformitätserklärung ist der EMV-Prüfbericht einer akkreditierten Prüfstelle (Konformitätsbewertungsstelle)
